Sie planen eine Veranstaltung in der Gemeinde Seeon-Seebruck? Hier finden Sie alle Formulare und einen detaillierten Leitfaden für ein gelungenes Fest.
1. Welche Veranstaltung muss angezeigt werden?
- Alle öffentlichen Vergnügungen (nicht öffentlich ist eine Vergnügung, wenn der Teilnehmerkreis auf bestimmte Personen beschränk ist, etwa auf Vereinsmitglieder, Mitarbeitende eines Betriebes oder Gäste einer Familienfeier)
2. Veranstaltungen in Zelten, mit Bühnen und Hüpfburgen
- Bei Zelten mit mehr als 75 qm Grundfläche
Gebrauchsabnahme fliegende Bauten zur Einreichung bei LRA Traunstein
- Bei mehr als 200 Besuchern
Veranstaltungsanzeige §47 VStättV zur Einreichung bei LRA Traunstein
3. Wann wird eine Gestattung benötigt = vorübergehende Gaststättenerlaubnis
- Bei Ausschank alkoholischer Getränke
- Bei Verkauf von warmen Speisen (Fleisch, Fisch usw.)
Antrag auf Gestattung mit Getränkepreisliste
4. Wann gilt besonderer Jugendschutz?
- Discopartys, größere Veranstaltungen mit vielen Jugendlichen
Jugendschutzfragebogen PI Trostberg
5. Was muss ich bei Veranstaltungen auf der Straße beachten?
- Erlaubnispflichtig nach der Straßenverkehrsordnung
6. Wird eine Tombola veranstaltet?
- Formlose Anzeige bei der Gemeindeverwaltung (Angaben von Anzahl der Lose mit Aufteilung der Gewinne und Nieten, Firma der Sicherheitslose, Ort, Zeitpunkt, Verantwortlicher vor Ort, Preis pro Lose, Zweck für den Erlös)
- Bei einem Spielkapital von mehr als 5.000,00 € sind Ausspielungen bei der Regierung von Oberbayern anzuzeigen.
Allgemeinverfügung für Veranstaltungen öffentlicher Lotterien und Ausspielungen