Wichtiger Hinweis an alle Grundstückseigentümer! Messbetragsbescheid vom Finanzamt kontrollieren
Ab dem Jahr 2025 wird für alle die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Dies gilt für alle bebauten Grundstücke und für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war.
In Bayern wurden alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuer-erklärung abzugeben. Allen, welche die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß abgegeben haben, wurde bereits vom Finanzamt eine Berechnung des Äquivalenzbetrages und eine Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag zugeschickt.
Sollen die Bescheide vom Finanzamt kontrolliert werden?
Ja! Die Ihnen vorgelegten Bescheide vom Finanzamt Traunstein müssen Sie auf jeden Fall kontrollieren. Fehler können sich zum einen ergeben, dass evtl. fehlerhafte Angaben gemacht wurden und zum anderen können sich auch beim Finanzamt Fehler einschleichen.
Bei der Durchsicht der uns bisher vorliegenden Daten konnte folgendes festgestellt werden:
Bei manchen Einfamilienhäusern wurden fehlerhaft Nutzflächen angegeben, obwohl nur eine Wohnnutzung vorliegt. Landwirtschaftliche Flächen wurden als bebaute Grundstücke dem Grundvermögen zugeordnet und somit fehlerhaft berechnet. Vermutlich wurden hier die falschen Vordrucke ausgefüllt. Offensichtlich dauerhaft land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach dem Ertragswert zu berechnen. Ausnahme stellen in diesem Fall Grundstücke dar, welche in naher Zukunft evtl. Bauland werden.
Wenn Sie einen Fehler feststellen, wenden Sie sich umgehend an das Finanzamt Traunstein, damit baldmöglichst die Fehler berichtigt werden können. Auskünfte über die Berechnung kann die Gemeinde nicht geben, da die Berechnungsgrundlagen nur dem Finanzamt vorliegen!
Weitere Informationen finden sie unter:
Finanzamt Traunstein 0861/701-720 oder 701-721
Info-Hotline: 089/30700077
www.grundsteuer.bayern.de
www.grundsteuerreform.de