Breitbandausbau in der Gemeinde Seeon-Seebruck im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
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Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens:
- 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
- 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Ansprechpartner: Petra Laufenböck
Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (26.07.2022)
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Seeon-Seebruck nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Frau Petra Laufenböck.
E-Mail: Petra.Laufenboeck@seeon-seebruck.de
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (02.08.2022)
Die Gemeinde Seeon-Seebruck ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 06.09.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat im Zeitraum vom 26.07.2022 bis 06.09.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Download:
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR)) durch. Die Gemeinde Seeon-Seebruck bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen,
Angebote bis zum 27.01.2023 um 12.00 Uhr einzureichen. DIESER SATZ IST GESTRICHEN.
Achtung: Fristverlängerung zur Angebotsabgabe
Bitte reichen Sie Ihr Angebot bis zum 17.02.2023 um 12.00 Uhr ein.
Download:
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Karte mit der Darstellung der Erschließungsgebiete
Adressliste zum Auswahlverfahren
Verpflichtungserklärung Geodaten
Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat im Zeitraum vom 27.10.2022 bis 17.02.2023 ein einstufiges Auswahlverfahren nach Nr. 7 und Nr. 8 BayGiBitR durchgeführt.
Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Seeon-Seebruck hat am 27. Oktober 2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberbayern erhalten.
Förderschritt 7: BayGibitR Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 31.01.2024 mit RSM-Freilassing zwischen der Gemeinde Seeon-Seebruck und der Firma RSM-Freilassing unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Seeon-Seebruck ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Bestätigung Kooperationsvertrag
Förderschritt 8: Fördersteckbrief
Die Gemeinde Seeon-Seebruck stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
Veröffentlichung Fördersteckbrief