Das Standesamt Seeon-Seebruck stellt für alle Personen, die in seinem Zuständigkeitsbereich verstorben sind, Sterbeurkunden aus. Weiterhin werden alle Sterbefälle beurkundet, deren Todesfall in Seeon-Seebruck eingetreten ist.
Sterbefallanzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am ersten darauffolgenden Werktag angezeigt werden.
Die Sterbefallanzeige kann durch einen Angehörigen oder durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Zur Sterbefallbeurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Ledige Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters oder Geburtsurkunde
Verheiratete Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters oder Eheurkunde
Geschiedene oder verwitwete Verstorbene:
- beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters der letzten Ehe mit Vermerk über die
Auflösung der Ehe (ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten)
In allen Fällen ist ein Personalausweis bzw. Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung vorzulegen. Bei Verstorbenen, die im Ausland geboren sind, im Ausland eine Ehe geschlossen haben oder aufgelöst wurde, bitten wir den Anzeigenden, sich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
---|---|
Ausstellung einer Sterbeurkunde | 12,00 Euro |
Austellung einer Sterbeurkunde für Sozialversicherungen | gebührenfrei |
Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus dem Sterberegister | 12,00 Euro |
Ausstellung einer mehrsprachigen Sterbeurkunde | 12,00 Euro |