Wohnsitz an- und ummelden
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder aus dem Ausland nach Seeon, Seebruck oder Truchtlaching ziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Ist Ihr Wohnsitz bereits im Gemeindegebiet und Sie ziehen innerhalb unserer Gemeinde um, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Wichtig: Für die An- oder Ummeldung müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis/Reisepass mitbringen. Sie haben auch die Möglichkeit, bereits vorab Ihren Zuzug bzw. Umzug online voranzumelden. Bei einer An-, Um- oder Abmeldung benötigen Sie eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Bei mehreren Wohnungen:
Eine Ihrer gemeldeten Wohnungen ist der Hauptwohnsitz. Alle weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen festlegen, welcher Wohnsitz Ihr Hauptwohnsitz ist. Füllen Sie in diesem Fall zusätzlich zum Anmeldeformular das "Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen" aus.
Hinweis: Sie müssen sich bei ihrer bisherigen Gemeinde nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in unserer Gemeinde anmelden.