Klosterkirche St. Lambert in Seeon
© © Günter Standl

Friedhöfe der Gemeinde

Orte der Stille und der Erinnerung

Friedhöfe sind für die Hinterbliebenen Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Die Gemeindefriedhöfe in Seeon und Truchtlaching sind eine Gemeinschaftsanlage und Eigentum der Gemeinde Seeon-Seebruck. Hier finden all die Personen ihre letzte Ruhe, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde oder ein Recht auf Benutzung eines Grabes hatten.
Auf den Friedhöfen stehen zur Bestattung folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung:

 Einzelgrabstätten (Reihengräber)
Einzelgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Umenbeisetzungen, die der
Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden vergeben werden.
 Familiengrabstätten (Wahlgräber)
Familiengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit (§ 34) des zu Bestattenden auf Antrag vergeben werden. Die Lage eines Familiengrabes bestimmt die Gemeinde.
Familiengrabstätten bestehen in den gemeindlichen Friedhöfen Seeon und Truchtlaching grundsätzlich aus mindestens 2 und höchstens 4 Grabstätten.
 Urnengrabstätten
In einer Urnengrabstätte dürfen die Aschenreste mehrerer Verstorbener einer Familie
beigesetzt werden, jedoch nicht mehr als 4 Urnen je Quadratmeter.
 Urnenwandgrabstätten
Urnenwandgrabstätten sind Urnenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In Urnenwandgrabstätten dürfen bis zu 2 Aschenurnen beigesetzt werden.


Friedhofsgestaltung

Die Gestaltung der Grabzeichen und die Bepflanzung der Gräber richtet sich für die einzelnen Grabfelder nach der Friedhofssatzung.

Ziel ist es, im Friedhof eine harmonische Struktur hinsichtlich der Gestaltung von Grabmälern zu erreichen. So sind im Friedhof nur handwerklich bearbeitete Grabsteine zulässig, bei den Grabkreuzen ist Holz oder Schmiedeeisen möglich.

 

Für eine Grabstätte auf den kirchlichen Friedhöfen in Seebruck und Ischl setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Pfarramt in Verbindung.

 

Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Friedhofsordnung für den Friedhof an der Walburgiskapelle in Seeon