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Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen sind notwendig für eine gelungene Hochzeit

Im Standesamt Seeon-Seebruck ist die Anmeldung der Eheschließung nur möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserer Gemeinde gemeldet ist. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.
In der Regel melden beide Verlobte persönlich die Eheschließung beim Standesamt an. Sollte einer der Verlobten verhindert sein, so kann er dem anderen eine Vollmacht erteilen.
Den Vordruck zur Vollmacht finden Sie hier.

Sie möchten in unserem Standesamt heiraten, haben aber keinen Wohnsitz bei uns gemeldet:
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Wohnortstandesamt in Verbindung, um die Anmeldung der Eheschließung dort zu beantragen. Die Unterlagen werden uns im Anschluss von Ihrem Standesamt übersandt.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und beide deutsche Staatsangehörige sind, benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- neue beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- gültigen Personalausweis oder Reisepass

Viele Unterlagen sind mittlerweile auch online abrufbar. Gerne beraten wir Sie dazu.

Sie waren bereits verheiratet oder haben eine Lebenspartnerschaft begründet?
Dann benötigen Sie noch zusätzlich folgende Urkunden:
- neu ausgestellte Eheurkunde (bei Eheschließung bis 31.12.2008)
- beglaubigte Ablichtung des Eheregisters (bei Eheschließung ab 01.01.2009)
In beiden Fällen muss die Ehescheidung als Folgebeurkundung eingetragen sein. Die Ablichtung erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Sie die Vorehe geschlossen haben.
- Scheidungsurteil

 

Auslandsbeteiligung:

In Fällen, in denen
- ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- ein Verlobter im Ausland geboren wurde
- eine Vorehe im Ausland geschlossen bzw. geschieden wurde
- ein gemeinsames Kind im Ausland geboren wurde
bitten wir Sie, sich persönlich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzen.

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Trauräume

Das Standesamt Seeon-Seebruck verfügt über zwei festlich gestaltete Trauräume.

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Namensführung

Namensänderung nach der Hochzeit. Diese Möglichkeiten haben Sie.

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Gebühren

Was kostet Heiraten in Seeon-Seebruck? Hier finden Sie alle Gebühren.

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Kontaktdaten

Adresse
Standesamt
Telefon
+49 8667 888540
E-Mail
standesamt@seeon-seebruck.de