Im Standesamt Seeon-Seebruck ist die Anmeldung der Eheschließung nur möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserer Gemeinde gemeldet ist. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.
In der Regel melden beide Verlobte persönlich die Eheschließung beim Standesamt an. Sollte einer der Verlobten verhindert sein, so kann er dem anderen eine Vollmacht erteilen.
Den Vordruck zur Vollmacht finden Sie hier.
Sie möchten in unserem Standesamt heiraten, haben aber keinen Wohnsitz bei uns gemeldet:
Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Wohnortstandesamt in Verbindung, um die Anmeldung der Eheschließung dort zu beantragen. Die Unterlagen werden uns im Anschluss von Ihrem Standesamt übersandt.