Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes getätigt werden.
In der Austrittserklärung sind folgende Daten anzugeben:
- Familienname und Vorname
- Tag oder Ort der Geburt
- Wohnsitz
Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn Sie bei unseren Standesbeamtinnen vorsprechen und dies die Erklärung wirksam entgegennehmen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35,00 Euro.
Hinweis:
Die Gemeinde kann seit 01.01.2011 den Austritt auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr vermerken. Seit diesem Zeitpunkt ist allein das Finanzamt Traunstein für die Eintragungen auf Lohnsteuerkarten bzw. ElStAM-Bescheinigungen zuständig.