Ergebnisse Europawahl 2024
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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes getätigt werden.

In der Austrittserklärung sind folgende Daten anzugeben:

  • Familienname und Vorname
  • Tag oder Ort der Geburt
  • Wohnsitz

Der Kirchenaustritt wird wirksam, wenn Sie bei unseren Standesbeamtinnen vorsprechen und dies die Erklärung wirksam entgegennehmen.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 35,00 Euro.

 

Hinweis:
Die Gemeinde kann seit 01.01.2011 den Austritt auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr vermerken. Seit diesem Zeitpunkt ist allein das Finanzamt Traunstein für die Eintragungen auf Lohnsteuerkarten bzw. ElStAM-Bescheinigungen zuständig.

Kontaktdaten

Adresse
Standesamt
Telefon
+49 8667 888540
E-Mail
standesamt@seeon-seebruck.de