Das Standesamt Seeon-Seebruck stellt für alle Personen, die in seinem Zuständigkeitsbereich geboren sind, Geburtsurkunden oder beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenregister aus.
Zur Urkundenanforderung können Sie uns gerne eine E-Mail an standesamt@seeon-seebruck.de senden.
Geburtsanzeige
Eine Geburt wird beim Standesamt Seeon-Seebruck beurkundet, wenn Ihr Kind in Seeon, Seebruck oder Truchtlaching geboren wurde. Die Geburt ist innerhalb einer Woche von einem Elternteil des Kindes persönlich anzuzeigen.
Zur Geburtsbeurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
bei verheirateten Eltern:
- beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
- gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
bei nicht verheirateten Eltern:
Mutter ist ledig, beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
Mutter ist geschieden, beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsregister mit eingetragener Scheidung als Folgebeurkundung
Mutter ist verwitwet, beglaubigte Ablichtung aus dem Heiratsregister mit eingetragenem Tod des Ehegatten
- ggf. Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Nachweis über die Sorgeerklärung
- ggf. beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister des Vaters oder Geburtsurkunde
Hinweis zum Familiennamen des Kindes:
Ein Kind von verheirateten Eltern erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu (bei verheirateten Eltern oder gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben), so entscheiden sie gemeinsam, ob ihr Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.
Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter; es kann jedoch durch Erklärung und Einwilligung des Vaters dessen Familienname erteilt werden (Voraussetzung: wirksame Vaterschaftsanerkennung - kann beim Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben werden)
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Ausstellung einer Geburtsurkunde | 12,00 Euro |
Ausstellung einer beglaubigten Ablichtung aus dem Geburtenregister | 12,00 Euro |
Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde | 12,00 Euro |